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Seit 1904 befasste sich die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz (SHRK) in periodischen Sitzungen mit allen Angelegenheiten, die eine gegenseitige Verständigung oder eine gemeinsame Stellungnahme im Hochschulbereich erfordern.
Das Berufsbildungsgesetz bietet Personen die Möglichkeit, einen eidgenössischen Abschluss zu erlangen, ohne die gesamte formelle Bildung absolvieren zu müssen. Voraussetzung dafür: Sie erbringen den Nachweis, dass sie die erforderlichen Kompetenzen besitzen. Dieses Verfahren wird Validierung von Bildungsleistungen genannt. Diese Möglichkeit besteht nun auch im Bereich der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.