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Schweizer Personalvorsorge 5/2012
Editorial
Die Maschine muss laufen können
Peter Schnide
Tinguely-Maschinen, wie das abgebildete «Rad des Lebens» im Giardino dei Tarocchi haben etwas Faszinierendes. Sie drehen und drehen, machen viel Lärm, aber produzieren nichts Erkennbares. Der Vergleich mit Bundesbern, den nun alle erwarten, hinkt (wie dies Bilder öfters tun), denn dort drehen nicht bloss die Räder, es wird auch einiges an Vorstössen, Gesetzen und Verordnungen produziert. Bloss: Was ist deren Nutzen für die Praxis?
Bei dieser Frage ist man versucht, auf das bereits erwähnte Bild zurückzugreifen. Während beispielsweise die praktische Umsetzung der Strukturreform längst nicht gegessen ist – zu einer Frage, die uns der Verordnungsgeber eingebrockt hat, ist nun gar eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, in der Hoffnung, auf eine für die Praxis umsetzbare Lösung zu stossen –, droht nun bereits der nächste Regulierungsschub, dessen Basis ein relativ praxisferner Bericht ist, der sich gemäss Titel mit der Zukunft der 2. Säule befasst und dessen Anhörung Ende April abgelaufen ist. Natürlich gibt es in der beruflichen Vorsorge Themen, die geklärt werden müssen und die zum Teil im bereits zitierten Bericht erwähnt werden. Das sind Fragen wie die Wohneigentumsförderung, der Kapitalbezug, also Fragen der Solidaritäten und wie sie umgangen werden können, und insbesondere die Legal Quote.
Mit Letzterer befassen wir uns im Akzentteil dieser Ausgabe zum Thema Kollektivversicherung vertieft. Die Berechnungen unserer Autoren zeigen auch gleich die Tücken, die in der Diskussionum die Mindestausschüttung lauern. Diese muss in erster Linie verträglich sein mit den Solvenzanforderungen, welche die Versicherer zu erfüllen haben. Sonst erlässt der Gesetzgeber (einmal mehr in der Vorsorgewelt) sich widersprechende Vorgaben und – das kommt erschwerend dazu – delegiert die Verantwortung an einen anderen.
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