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Die entwicklungsorientierte Eignungsabklärung (EA) ist ein Instrument der Konkordatskirchen, mit dem die Kirchen zum Ausdruck bringen, dass neben der wissenschaftlich-theologischen Qualifikation auch die persönliche Eignung für die Ausübung des Pfarrberufes entscheidend ist. Die Kommission KEA (Entwicklungsorientierte Eignungsabklärung) nimmt sich der Aufgabe an, die Studierenden in ihrer Ausbildung zu fördern und gleichzeitig zur Fortsetzung der Ausbildung zu qualifizieren. Die KEA Die KEA verhilft den Studierenden während ihrer Ausbildung durch sogenannte Explorationen zur Entscheidungsfindung für die spätere Berufseignung. Die KEA dient den Konkordatskirchen auch zur Entscheidung, ob jemand zum Lernvikariat und zur Erteilung der Wahlfähigkeit zuzulassen sei. Die KEA besteht aus Männern und Frauen, zusammengesetzt aus Delegierten der Konkordatskirchen und aus Fachleuten der Fähigkeiteneinschätzung.