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; Frühpensionierte bleiben beitragspflichtig:
; Wer vorzeitig in Pension geht, ist als Nichterwerbstätiger bis zum ordentlichen Rentenalter beitragspflichtig: Frauen bis 64, Männer bis 65 Jahre. Die Höhe des Beitrags hängt ab von Vermögen und Renteneinkommen. Zum Renten-einkommen zählen neu auch AHV-Renten. [Mehr...] ; Merkblatt zum Einkauf in die 2. Säule:
Welchen Einfluss hat das aktuellste Bundesgerichtsurteil vom März 2010 auf geplante Einkäufe in die Pensionskasse? [Download PDF...] ; AHV:
Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen [Download PDF...] ; ; © 2012, Copyright by eReSTe GROUP
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