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Der gesetzliche Auftrag bildet das Fundament für die Geschäftstätigkeit der Zürcher Kantonalbank. Der Leistungsauftrag ist im Zweckartikel des Gesetzes über die Zürcher Kantonalbank verankert und bildet das Fundament für ihre Geschäftstätigkeit. Die Bank erhält damit den öffentlichen Auftrag, mit einer auf Kontinuität ausgerichteten Geschäftspolitik eine verlässliche Partnerin für die Zürcher Bevölkerung und ihre Kunden zu sein. Der Gesetzgeber - und damit die kantonale Bevölkerung - verzichtet zugunsten des Leistungsauftrages auf eine Renditemaximierung. Die Bank wird daher nicht nur an der Rentabilität gemessen, sondern auch daran, wie sie zur Entwicklung der Region im Sinne des gesetzlichen Auftrages beiträgt. Die Zürcher Kantonalbank bildet damit ein bedeutendes Gegengewicht zu den ausschliesslich gewinnorientierten Gross- und Privatbanken.