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Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
Da der Verfassungsartikel zur Ausschaffungsinitiative verschiedene Interpretationen zulässt, schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung. Die vom Bundesrat favorisierte Variante sieht vor, dass ein Landesverweis ausgesprochen werden muss, wenn eine Tat des Deliktkatalogs begangen und eine Freiheitsstrafe von über 6 Monaten verhängt wurde. Der Katalog umfasst schwere Sexual- und Gewaltstraftaten sowie schwere Vermögensdelikte. Die vom Initiativkomitee eingebrachte Variante dagegen soll auch bei leichteren Ve
echen und Vergehen und unabhängig vom Strafmass zu einer automatischen Ausweisung führen.
Medienmitteilung vom 23. Mai 2012 Themenseite: Umsetzung der Volksinitiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer"
Die Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ führt nicht zu einer Stärkung der Demokratie. Bereits heute bestimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die zentralen Weichenstellungen der schweizerischen Aussenpolitik. Die rasche Umsetzung unbestrittener Staatsverträge dient der Verlässlichkeit der Schweiz als internationale Partnerin und ist somit Teil von guten Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Eine Annahme der Initiative dürfte unerwünschte Auswirkungen auf den Werk- und Finanzplatz Schweiz haben.
Medienmitteilung vom 20. März 2012 Medienkonferenz vom 20. März 2012: Statement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga Themenseite: Staatsverträge Volksabstimmung vom 17. Juni 2012: Erläuterungen des Bundesrates (PDF, 556 Kb)
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