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Moser & Hörler Ag


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Treuhand, Steuerberatung, Steuerplanung, Gründung von Aktiengesellschaften, Buchhaltung, Domizil im Wirtschaftsraum Ostschweiz, Appenzell


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wirtschaftsprüfer und treuhänder  buchführung  gründung  treuhand  unternehmensberatung  revision  steuern  berufsverbände  wirtschaftsberatung  immobilien  treuhandgesellschaften  wirtschaftsprüfung  

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04.06.2012
Verschiedentlich versuchen Betrüger, per E-Mail an Geld, an Konto- und Kreditkarteninformationen sowie an Kopien von Pässen von Steuerpflichtigen zu gelangen. Diese E-Mails sind mit gefälschten Absenderadressen versehen. So sind heute Morgen von Unbekannten E-Mails verschickt worden, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) missbräuchlich als Absender aufgeführt haben. Die ESTV warnt davor, auf dieses oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
ESTV - Warnung: Phishing

10. Januar 2012
Für den sicheren Zugriff auf unser System AbaWeb wird die SuisseID benötigt. Diese kann bis Ende 2012 bei Abacus gratis bestellt werden. Für Auskünfte steht Ihnen die moser & hörler ag gerne zur Verfügung.

21. Dezember 2011
Das Eidgenössische Finanzdepartement senkt die Sätze für den Verzugszins und den Vergütungszins bei der Mehrwertsteuer um je 0,5 Prozentpunkte. Ab dem 1. Januar 2012 betragen somit sowohl der Verzugs- als auch der Vergütungszinssatz 4,0 Prozent pro Jahr.
ESTV - Senkung der Zinssätze bei der Mehrwertsteuer auf Anfang 2012

Änderungen bei der AHV ab dem
1. Januar 2012

16. Dezember 2011
Neu melden die Steuerbehörden das Nettoeinkommen, d.h. das Einkommen, von dem die AHV / IV/ EO-Beiträge bereits abgezogen wurden. Zur Bestimmung des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens rechnen die Ausgleichskassen das gemeldete Einkommen auf 100% auf.
Der AHV / IV / EO-Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige wird von CHF 10'300.00 auf neu CHF 23'750.00 angehoben. Demnach wird nicht mehr bis zu einem Vermögen von CHF 4 Millionen ausgegangen, sondern der Beitrag entspricht neu einen Vermögen von CHF 8.3 Millionen. Wenn jedoch der Ehemann oder die Ehefrau den doppelten Mindestbeitrag (2 x CHF 475.00) pro Kalenderjahr zahlt, ist der Nichterwerbstätige von der Beitragspflicht befreit.
Für weitere Informationen lesen Sie die angehängte PDF-Datei.
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Archiv ab 1. Dezember 2011

Mitglied der TREUHAND|SUISSE
www.treuhandsuisse.ch ;

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