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PREVISTA zahlt den Begünstigten bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme.
Sie haben die Wahl zwischen zwei Versicherungsvarianten:
Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit konstanter Versicherungssumme bleibt das versicherte Kapital während der gesamten Vertragsdauer gleich hoch. Diese Variante sichert im Todesfall die Rückzahlung von Darlehen und Krediten, die nicht amortisiert werden.
Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit abnehmender Versicherungssumme vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital gleichmässig jährlich um einen konstanten Betrag. Diese Variante kann unter anderem zur Deckung einer zu amortisierenden 2. Hypothek eingesetzt werden. Auch zur Sicherstellung der Ausbildung der Kinder ist diese Variante geeignet. PREVISTA eignet sich für Sie, wenn Sie
im Falle Ihres Todes Ihnen nahe stehende Personen (Familie, Konkubinatspartner etc.) finanziell absichern möchten; Geschäftsinhaber/-partner sind und sicherstellen möchten, dass im Todesfall der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet bleibt; ein Eigenheim besitzen und Sie zur Absicherung der 1. und/oder 2. Hypothek Ihre Todesfallversicherung heranziehen möchten, damit der Lebenspartner oder die Familie im Todesfall im Eigenheim weiterwohnen kann; im Rahmen der Wohneigentumsförderung Pensionskassengelder bezogen haben, und die daraus resultierenden Deckungslücken schliessen möchten; nicht über 65 Jahre alt sind.
Die Details im Überblick
Garantierte Leistung
Konstante oder abnehmende Todesfallsumme gemäss Vereinbarung.
h2>Wichtige Fragen Wie kann ich meine Prämien bezahlen?
Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung.
Die Prämien lassen sich einfach und bequem mittels Belastungsermächtigung (LSV oder DD) bezahlen. Finanzieren Sie die Prämien über ein verzinsliches Prämien- oder Prämiensperrdepot und profitieren Sie von attraktiven Zinskonditionen.
BVG-Angeschlossene haben die Möglichkeit, bis zu CHF 6'682.- pro Jahr in die Säule 3a einzuzahlen. Erwerbstätige ohne BVG-Anschluss bis zu CHF 33'408.- pro Jahr (Stand 2011).
Von welchen steuerlichen Vorteilen kann ich profitieren?
Die Todesfall-Risikoversicherung kann in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) oder in der freien Vorsorge (Säule 3b) abgeschlossen werden. Was muss ich sonst noch wissen?
Art der Versicherung
Temporäre Todesfall-Risikoversicherung mit konstanter (Tarif D2) oder mit gleichmässig abnehmender Versicherungssumme (Tarif D6). Haupt- oder Zusatzversicherung. Eintritts- und Schlussalter (in der Regel)
Eintrittsalter: 16 bis 65 Jahre
Schlussalter: 75 Jahre Vertragsdauer
1* bis 45 Jahre
(*Produkte inkl. Prämienbefreiung und/oder mit gleichmässig abnehmender Versicherungssumme: Vertragsdauer mind. 3 Jahre). Rückkauf/ Umwandlung
Sind die Prämien für mindestens drei Jahre bezahlt, ist der Rückkauf/die Umwandlung der Versicherung möglich. Überschussbeteiligung
Es gibt keine Überschussbeteiligung. Die Höhe der Prämien ist über die ganze Vertragsdauer garantiert. Begünstigungen/ e
echtliches Privileg
Der Versicherungsnehmer kann die begünstigten Personen frei wählen (Säule 3b). Die Variante «unwiderruflich» ist möglich. Die Versicherungsleistung fällt im Todesfall nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Die begünstigten Personen können die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagung der Erbschaft (im Falle der Überschuldung) beanspruchen. Konkursprivileg Mit dem Konkursprivileg gehen die Ansprüche der Familie den Forderungen der Gläubiger (ausgenommen Pfandrechte) vor. Somit unterliegt weder der Versicherungsschutz des Begünstigten noch derjenige des Versicherungsnehmers der Zwangsvollstreckung. Voraussetzung ist jedoch, dass der Ehegatte oder die direkten Nachkommen des Versicherungsnehmers begünstigt sind. Zusätzliche Optionen
Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit/Verlust der Grundfähigkeiten
Wird die versicherte Person erwerbsunfähig oder in ihren Grundfähigkeiten beeinträchtigt, übernehmen wir nach der vereinbarten Wartefrist die Prämienzahlung. Erwerbsunfähigkeitsrente infolge Unfall und/oder Krankheit
Bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall wird nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist und nach Massgabe des Erwerbsausfalls eine vierteljährlich nachschüssig zahlbare Rente ausgerichtet. Je nach Bedarf kann eine Rente nur für den Krankheitsfall (ohne Unfallrisiko) zu einer günstigeren Prämie versichert werden. Grundfähigkeitsrente
Bei Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten (z. B. sprechen, sehen, sich orientieren, Hände gebrauchen) wird nach der vereinbarten Wartefrist die volle Rente ausbezahlt. Die Rente wird vierteljährlich bis zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, jedoch längstens bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausgerichtet. Kapital bei Unfall- resp. Verkehrsunfalltod
Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines (Verkehrs-)Unfalles, wird das vereinbarte Kapital zusätzlich zu den Leistungen der Hauptversicherung ausbezahlt. Factsheet Allgemeine Versicherungsbedingungen Offerte berechnen
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Für Fragen oder Beratung: GENERALI Direct Gratis-Tel. 0800 881 882.
Weiterführende Beratung erhalten Sie natürlich auch bei der GENERALI Agentur in Ihrer Nähe.
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