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Öffentliche Investitionshilfen (Beiträge und Investitionskredite) bilden einen Teil der agrarpolitischen Fördermassnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum. Im Vordergrund steht die Unterstützung von gut strukturierten, professionell geführten und entwicklungsfähigen Haupterwerbsbetrieben. Investitionshilfen unterstützen die Landwirtschaft in der Entwicklung und der Erhaltung wettbewerbsfähiger Strukturen, ohne dass sie sich dafür untragbar verschulden muss. Investitionshilfen werden für einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Massnahmen gewährt.